ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINES
- Für unsere Verkäufe und Leistungen gelten nachstehende Bedingungen, ungeachtet abweichender (Einkaufs-) Bedingungen des Bestellers. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung.
- Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das am Sitz der HAWOTEX GmbH zuständige Gericht
II. ANGEBOT UND AUFTRAGSANNAHME
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- aus offensichtlichen Irrtümern oder Schreibfehlern können keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden.
- An uns gerichtete Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn diese entweder schriftlich bestätigt oder durch Erfüllung stillschweigend angenommen werden.
- Die von uns vertriebenen Waren sind i.d.R. lagermäßig vorrätig, wodurch alle Bestellungen kurzfristig ausgeführt werden können. Auftragsbestätigungen werden daher nur auf expliziten Kundenwunsch versandt.
- Unbefriedigende Kreditauskünfte und Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns zum Rücktritt, wenn nicht Sicherheit geleistet wird.
- Liefertermine, obwohl als unverbindlich anzusehen, werden bestmöglich eingehalten. Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen infolge verzögerter oder unterbliebener Lieferungen unserer Vorlieferanten berechtigen uns zur Aufschiebung der Lieferung, ohne dass dem Besteller deswegen ein Rücktrittsrecht oder irgendwelche Schadenersatzansprüche zustehen.
III. PREISE
- Unsere Preise verstehen sich stets zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie gegebenenfalls anfallender Verpackungs- und Versandkosten.
- Bei rohwarenbedingten Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, sowie unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten sind wir zu einer angemessenen Erhöhung der Preise berechtigt.
IV. VERSAND UND MÄNGELRÜGE
- Europaletten werden dem Käufer nur im Tausch zur Verfügung gestellt. Sollten keine oder nicht genügend Paletten ausgetauscht werden können, sind wir berechtigt den Wert der nicht zurückerhaltenen Paletten dem Käufer zu berechnen.
- Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort schriftlich geltend zu machen.
- Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind uns spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen, in jedem Falle vor einer Be- oder Verarbeitung bzw. Nutzung der Ware schriftlich anzuzeigen.
- Eventuelle Transportschäden sind direkt beim Auslieferer durch entsprechenden Vermerk auf dem Lieferschein geltend zu machen und uns direkt schriftlich zu melden.
- Eventuelle Falschlieferungen können nur in einem einwandfreien, unbeschädigten Zustand zurückgenommen werden.
V. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Abdeckung aller aus der Geschäftsverbindung mit uns entstandenen Forderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber wird alle ihm von uns gelieferten Waren seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt an Dritte weiterveräußern und tritt im Voraus seine ihm hieraus entstehenden Forderungen in Höhe unseres Verkaufspreises an uns ab.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Soweit nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto, jeweils ab Rechnungsdatum.
- Verzugszinsen berechnen wir mit 5% über dem Bundesbankdiskontsatz, wenn nicht eine höhere Belastung nachgewiesen wird.
VII. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berühren. Die Beteiligten verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinngehalt der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand 10/2014